WEG-Verwaltung

Wenn Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder sich mit dem Gedanken tragen, eine Eigentumswohnung zu kaufen, wird das Thema „WEG-Verwaltung“ für Sie interessant.

Unter WEG-Verwaltung ist die Verwaltung von Eigentumswohnungen im Sinne des „Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG)“ zu verstehen. Die Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung bestellt und hat zahlreiche Aufgaben, wie zum Beispiel das Vermögen der Gemeinschaft zu verwalten, die Wohngelder und anderen Umlagen abzurechnen, einen Wirtschaftsplan zu erstellen und vieles mehr. Hier leiten wir die Eigentümerversammlungen, führen die notwendigen Beschlüsse herbei und arbeiten eng mit dem, von den Eigentümern gewählten, Verwaltungsbeiräten zusammen.

Wenn Sie an einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit uns interessiert sind, sollten Sie uns vor Ihrer nächsten Eigentümerversammlung ansprechen. Es ist dann zu klären, ob bzw. zu welchem Termin ein für Sie sinnvoller und nutzbringender Wechsel vorgenommen werden kann. 

Ebenso bieten wir Ihnen gerne auch die Verwaltung Ihrer Wohnung oder Ihres Gewerbes (Sondereigentum) innerhalb der Wohnungseigentumsverwaltung als gesondertes Leistungspaket an. 

Durch uns erhalten Sie einen Rundum-Komplettservice für Ihre Immobilie.

Selbstverständlich beachten wir alle gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften des Berufsstands – ausdrücklich im Bereich der getrennten Vermögensführung – und verstehen uns als Sachverwalter und Erhalter Ihrer Immobilienwerte und Finanzen. 

Unser Service umfasst alle verwalterischen Belange des kaufmännischen und technischen Gebäudemanagements. 

Sprechen Sie uns an!

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Unter Sondereigentum versteht man nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung/Eigentumswohnung. Sondereigentum kann sich aber auch auf nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) wie z. B. Geschäftsräume, eine Werkstatt, Lagerräume, eine Arztpraxis und ähnliches beziehen.

Gerne kümmern wir uns auch darum für Sie, allerdings „nur“, wenn wir bereits die Wohnungseigentümergemeinschaft, in der sich Ihr Sondereigentum befindet, betreuen. Einzelne Sondereigentumseinheiten ohne die dazugehörige WEG-Verwaltung übernehmen wir nicht.

Als Alternative können Sie Ihr Sondereigentum selbst verwalten!

Selbstverwaltung“ Gehen Sie den Schritt nicht alleine... Es existieren eine Menge guter Gründe, die Verwaltung einer Immobilie in professionelle Hände zu geben. Alleine der Erfahrungshorizont einer Verwaltung zahlt sich besonders im Streitfall mit den Mietern schnell aus. Dazu kommt das schwer zu durchschauende Dickicht an rechtlichen Vorschriften, Regeln und Gesetzen. Eventuelle Fehler können hohe Kosten verursachen, auch und gerade bei Streitfällen. 

Aber natürlich sprechen einige Argumente für eine „Selbstverwaltung“, vorausgesetzt, Sie haben Zeit und den Willen, sich in die Materie einzuarbeiten. Besser, Sie verschaffen sich ein professionelles Backup. 

Wir unterstützen Sie bei der „Selbstverwaltung“ mit unserem Know-how, unserem Rat und unserer Expertise. Vor allem unsere Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage sind für Ihr Vorhaben eine kostbare Ressource. Überzeugen Sie sich in einem unverbindlichen Gespräch von unseren Leistungen.

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  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden usw.
  • Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
  • Regelmäßiger Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat zur Abstimmung wichtiger Verwaltungsfragen
  • Überwachung der Hausordnung und Schlichtung von Differenzen
  • Unterstützung bei Vermietungen und Verkäufen
  • Für Kapitalanleger: Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung
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Wir würden uns freuen, für Sie und Ihre Immobilie in Zukunft die verantwortungsvolle Tätigkeit der Verwaltung zu übernehmen.

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